Witz des Tages

Sehr verehrte Damen und Herren,

nachfolgend finden Sie den Witz des Tages.

witz

Das können die sich auf jeden Fall in die Haare schmieren.

Zur Erinnerung:

nsassb.de: Entdagger Tours 09.05.15 / Stellungnahme Daniel Bangert
echo-online.de: Dagger Complex: Initiator Bangert festgenommen
heise.de – telepolis: NSA setzt in Darmstadt Hausrecht durch
journal-frankfurt.de: NSA-Protest bei Darmstadt eskaliert

Schönes Wochenende,

ihr Vorstand

Übrigens:
Die Spaziergänge finden nach wie vor statt.

Jeden Samstag, 15:00 Uhr, Marktplatz, 64347 Griesheim.

4 Gedanken zu „Witz des Tages“

  1. Anwalt wechseln. Einstellung nach 170 oder vor Gericht blamieren. Und der kriminellen StA direkt auf den Schreibtisch kacken, ob die noch alle Tassen im Schrank haben. Wesentlich erbärmlicher als gewaltkriminelle PVB sind strafvereitelnde StA die statt ihren Job zu machen Unschuldige verfolgen und das Recht beugen. Es gibt in diesem Lande ein erhebliches Justizproblem. Kriminelle BND’ler bespitzeln seit Jahrzehnten ohne Ermächtigungsgrundlage die halbe Welt und kein StA oder PVB hat den Arsch dagegen vorzugehen.

  2. Der StA möge das Verfahren einstellen, wenn der Staat ein Bussgeld von 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweist in einer Besprechung sich bei Daniel Bangert entschuldigt, dass die Beamten ungerechtfertigt Körperverletzung begangen haben durch unverhältmäßig gewalttätiges Vorgehen.
    Wir schlagen vor, das Bussgeld an ttp://www.freepeltiernow.org/
    zu geben, einer Vereinigung die versucht, dem Opfer des FBI Leonard Peltier, einem Mitglied des american indian movement, zu helfen, aus der Haft entlassen zu werden. Er ist seit 40 Jahren aufgrund von Falschaussagen des FBI im Gefängnis.

  3. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ohne Beleidigung, da haste aber noch Glück gehabt, verlange doch einfach Schmerzensgeld für die nicht gerechtfertigte Amtshandlung. Un-
    Verschämtheit einen jungen Mann angreifen der dort spazieren geht und dann noch während dem Verhaften noch unbegründeter Weise misshandeln.
    MfG Petra Irene

  4. Hallo Daniel,

    ich hatte dir dies ja schon einmal geschrieben, wenn man sich auf öffentlichen Grund befindet und sich gebührend verhält, darf die Polizei keinen Platzverweis aussprechen. Wenn sich zwei Personen, unverabredet an einem öffentlichen Ort treffen und gleiche Interessen haben, die sie dann kundgeben möchten, fällt das unter das Versammlungsrecht. Sobald sich einer aus der Gruppe der Polizei gegenüber als der Versammlungsleiter zu erkennen gibt, ist die Polizei dazu verpflichtet diese Versammlung zu schützen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gewährleisten. Wichtig, die Versammlung ist spontan und nicht geplant, geplante Versammlungen müssen angemeldet sein, dann besteht aber der gleiche Schutz durch die Polizei, Platzverweisen muss man daher nicht folge leisten. Wird man abgeführt, sollte man sich nicht wehren, dies erfüllt dann den Straftatsbestand der Freiheitsberaubung im Amt. Sollte das Vorgehen unverhältnismäßig sein, so wie in diesem Fall und es zur Körperverletzung kommen, ist auch dies strafbar. Sieht man eine spontane Versammlung als von aussen gefährdet, z.B. durch die NSA, kann man sogar die Polizei rufen, um die Versammlung zu schützen. Die armen Streifenbeamten sind leider oft auch nur Erfüllungsgehilfen, daher sollte man bei unrechtmäßigem Verhalten immer nach dem Vorgesetzten Fragen, der die Maßnahme angeordnet hat. Ganz wichtig ist die Dokumentation in Wort und Bild, sowie Zeugenaussagen, sie helfen der Justiz bei der Rechtsfindung. In diesem Fall hast du alles richtig gemacht und ich kann dir nur raten einen guten Rechtsbeistand zu suchen und rechtlich dagegen vorzugehen, die Chancen auf Recht und Schmerzensgeld stehen sehr gut. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die übergriffigen Polizisten kann ich nur empfehlen. Noch leben wir in Deutschland und nicht in Nordkorea, viel Glück.

    Gruß
    Jürgen

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