Sehr verehrte Damen und Herren,
wie angekündigt war unser 1. Vorsitzender heute Nachmittag auf der Polizeiwache um noch einmal beim Griesheimer Polizeichef persönlich gegen das Polizeiverhalten am Dienstag zu protestieren.
Der Beamte bezieht sich auf HSOG § 18 Absatz 2 Punkt 3
Dort heißt es:
§ 18 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
(2) Die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn
3. die Person sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung,
einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass in oder an diesen Objekten Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,
Was hat das mit den Spion-Forschern zu tun?
Zum einen ist das NSA-Spion-Gehege eine militärische U.S. Einrichtung. Alle U.S. Einrichtungen in Deutschland (möglicherweise auch weltweit?) haben seit den Anschlägen vom 11. September 2001 den Status: „gefährdet“.
Zum anderen ist das mit „tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Annahme, dass Straftaten begangen werden könnten“ so eine Sache.
Wenn die Gehege-Wärter oder deren Vorgesetzten bei der Polizei anrufen, müssen die ja auch einen Grund angeben. Wenn die denen jetzt erzählen die Forscher dringen in das Gelände ein oder beschädigen die Zaunanlage obwohl tatsächlich nur der Schwenkbereich des Tors mit Kreide verschönert oder der Zustand des Gehege-Zauns überprüft wurde, dann ist das im Prinzip schon der „tatsächliche Anhaltspunkt“.
Außerdem kann der Polizist sein verhalten damit begründen, dass er das erste Mal mit dem NSASSB zu tun hatte. Es ist zwar unglaubwürdig als Polizist in Griesheim zu behaupten, vom NSASSB noch nie was gehört zu haben aber theoretisch möglich.
Noch dazu kennen unsere Vorstandsmitglieder den anderen Polizist aus ihrer Schulzeit. Auch er hätte die Identität bestätigen können.
Die Sache mit der Plastiktüte muss untersucht werden weil unklar ist, was der Inhalt ist und von wem sie ist.
Der „Scherz“ mit dem Alkoholtest fand auch der Polizeichef unnötig.
Letztlich ist alles „etwas unglücklich“ gelaufen.
Der Polizist ist neu und macht Dienst nach Vorschrift, der Durchsuchte hat etwas erregt gegen die Maßnahmen protestiert was den Polizisten erst recht in seinem Handeln bestärkte und das „gefährdete Objekt“ spielt auch eine Rolle.
Vom zweiten Teil der Geschichte und der Drohung mit Platzverweis hatte der Polizeichef keine Kenntnis. Diese sieht er wie wir für nicht rechtmäßig.
Unserem 1. Vorsitzenden wurde versichert, dass der Beamte noch einmal beim Polizeichef vorsprechen muss.
Ebenso wurde versichert, dass diese Maßnahmen nicht die „Neue Richtlinie“ im Umgang mit den Spion-Forschern sei.
Wir halten die Maßnahmen dennoch für überzogen und unnötig. Auch wenn sich das juristisch auf Grund der Umstände begründen lässt.
Das Gespräch hat sich laut dem 1. Vorsitzenden trotzdem gelohnt. Immerhin darf der Beamte jetzt die Platzverweis Nummer erklären.
Wir danken dem Polizeichef für sein offenes Ohr und hoffen dass dieser Vorfall einmalig bleibt.
Ihr Vorstand